AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Durchführung von Feuerwerken mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, 3 und 4, sowie für den Verkauf, als auch die Lieferung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2, 3 und 4


1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt einer Unterzeichnung eines Auftrages für die Durchführung eines Feuerwerkes. Sämtliche angeführten Punkte gelten, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, für René Haut - Starlights Fireworks Production und den Auftraggeber, in Folge als Vertragspartner bezeichnet.


2. Auftragserteilung

Sämtliche Vorgespräche bis zum Zeitpunkt der Auftragsunterzeichnung sind kostenlos. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag gilt erst mit der Auftragsbestätigung oder der unterzeichneten Leistungsvereinbarung durch uns als geschlossen, eine stillschweigende Lieferung ist dieser gleichzusetzen. Der Vertragspartner zeigt sich mit der schriftlichen Auftragserteilung mit den AGB's einverstanden. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.


2.1. Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird René Haut - Starlights Fireworks Production den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern bei Dienstleistungen nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.


3. Preise und Bezahlung

Für sämtliche Feuerwerksvorschläge behalten wir uns eine Änderung der Effekte und Effektreihenfolge vor. Sämtliche Vorschläge für die Feuerwerksveranstaltung sind nicht bindend und können aufgrund von äußeren Gegebenheiten d.h. Lieferschwierigkeiten, Regen, Trockenheit u.s.w. kurzfristig ohne Einverständnis des Vertragspartners geändert werden. Die Preise für die Feuerwerksveranstaltung werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten und sind für beide Seiten bindend. Bei Auftragsunterzeichnung sind 50% der Auftragssumme in bar oder per Überweisung zu zahlen, die restlichen 50% am Tag der Veranstaltung nach Aufbau in bar oder wie schriftlich in Auftrag vereinbart.
Sämtliche auftretende Zusatzkosten, wie zusätzliche Versicherungsprämien oder behördliche Genehmigungsgebühren sind dem Auftragswert hinzuzurechnen und werden von René Haut - Starlights Fireworks Production ebenfalls dem schriftlichen Auftrag hinzugefügt. Verpflegungskosten sowie notwendige Nächtigungskosten der Feuerwerker sind vom Vertragspartner zu tragen. 

 
3.1. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers / Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.


3.2. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug

Der Käufer von Waren hat geringfügige Lieferfristüberschreitungen jedenfalls zu akzeptieren, ohne das ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.


3.3. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 15 pro Palette und pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrages als vereinbart.


4. Genehmigungen

Alle Feuerwerksveranstaltungen werden durch René Haut - Starlights Fireworks Production bei den zuständigen Behörden angezeigt . Sollten durch diese Genehmigungsbehörden kostenpflichtige Auflagen erteilt werden oder andere Institutionen mit einbezogen werden , welche Kostenbescheide erstellen ( z. B. das Forstamt bei erhöhter Waldbrandgefahr ) sind diese dem Auftragswert hinzuzurechnen und werden von René Haut - Starlights Fireworks Production ebenfalls dem schriftlichen Auftrag hinzugefügt. Durch den Vertragspartner ist lediglich eine schriftliche Genehmigung des Grundstücksbesitzer und ggfls. deren Anrainer, auf dessen Fläche das Feuerwerk abgebrannt werden soll, einzuholen.


4.1. Schutz von Plänen und Unterlagen - Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung, einschließlich des auch nur auszugsweise Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.


5. Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung zur Einhaltung der AGB's und der schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen. Es ist vom Vertragspartner eine ungehinderte Anreise zum Abbrennplatz vor Ort sicherzustellen. Die Grobentsorgung der abgebrannten Reste von pyrotechnischen Artikeln erfolgt durch René Haut - Starlights Fireworks Production. Die Feinreinigung des Abbrennplatzes hat durch den Vertragspartner am Tag nach der Feuerwerksveranstaltung bei Tageslicht zu erfolgen. Eventuell aufgefundene Blindgänger sind uns umgehest zu melden und nach Rücksprache mit René Haut - Starlights Fireworks Production fachmännisch zu entsorgen. 


6. Pflichten von René Haut - Starlights Fireworks Production

René Haut - Starlights Fireworks Production verpflichtet sich zur Einhaltung der AGB's und der schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen. René Haut - Starlights Fireworks Production  verpflichtet sich im Sinne des Vertragspartners eine den äußeren Umständen angepasste bestmögliche Feuerwerkshow darzubieten. Für eventuelle Zündverzögerungen bzw. Zündversager aufgrund von unvorhergesehenen Witterungseinflüssen, kann keinerlei Haftung übernommen werden. René Haut - Starlights Fireworks Production übernimmt die Grobreinigung des Abbrennplatzes. Die gefahrlose Entsorgung der pyrotechnischen Artikel wird durch uns sichergestellt. Grundsätzlich wird von René Haut - Starlights Fireworks Production für entstandene Schäden durch das Feuerwerk nur dann Haftung übernommen, wenn diese sofort nach Beendigung des Feuerwerkes gemeldet und protokolliert werden. 


7. Ausfall

Falls ein Feuerwerk aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund höherer Gewalt (wie Dürre, Trockenheit, starker Regenfall, Nebel, Hagel, Gewitter, Tod, Unfall oder Krankheit ) und ohne unser Verschulden durch Sicherheitsorgane oder die verantwortlichen Feuerwerker oder aber aufgrund anderer Gründe durch den Vertragspartner abgesagt oder der Beginn durch den Vertragspartner solange aufgeschoben wird, bis der behördlich genehmigte Zeitrahmen für das Abbrennen nicht mehr ausreicht, so gilt folgende Ausfallregelung als vereinbart:
Im Falle der Absage der Veranstaltung ist seitens des Vertragspartners eine Kostenpauschale in Höhe von € 1050.- bei einem Auftragswert von bis zu € 3000.- bzw. eine Kostenpauschale in Höhe von € 1500.- ab einem Auftragswert von € 3000.- zu bezahlen.
Eventuell aufgetretene Anreisekosten bei Absage am Veranstaltungstag werden gesondert in Rechnung gestellt und betragen pro angefangenen Kilometer € 0,75. Das Recht einer Absage aus oben genannten Gründen steht beiden Vertragspartnern zu. Bei Absage durch René Haut - Starlights Fireworks Production werden keinerlei Anreisekosten in Rechnung gestellt.


8. Kündigung / Stornierung

Dem Vertragspartner steht unter Einhaltung folgender Punkte jederzeit das Recht zu, die schriftliche Auftragserteilung zu kündigen:
Bis zu 30 Tagen vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 25% der Auftragssumme.
Zwischen 29 und 14 Tagen vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 50% der Auftragssumme.
Zwischen 13 und einem Tag vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 70% der Auftragssumme.
Am Tage der Veranstaltung ist im Falle einer Kündigung durch den Veranstalter die volle Auftragssumme zu bezahlen.
René Haut - Starlights Fireworks Production steht durch mehrheitlichen Beschluss ebenfalls das Recht zu unter folgenden Punkten die Feuerwerksveranstaltung abzusagen:
Im Falle der Nichtbezahlung gem. Punkt 3 dieser AGB's. Im Krankheitsfalle des verantwortlichen Pyrotechnikers. ( ist dies der Fall bemühen wir uns den Auftrag an einen Partner von uns weiterzugeben. Durchführungsgarantie kann in diesem Fall jedoch keine übernommen werden.) Wenn seitens des Vertragspartners schriftlich festgehaltene sicherheitsrelevante Punkte zur Durchführung der Feuerwerksveranstaltung nicht eingehalten werden. Wenn Punkte dieser AGB's sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Vertragspartner nicht eingehalten werden. Im Falle einer Kündigung durch René Haut - Starlights Fireworks Production unter Grundlage anderer Umstände als bereits erwähnt, steht dem Vertragspartner das Recht zu die Auftragssumme in voller Höhe zurückzufordern.


9. Fotografie und Filmen

Die Feuerwerksveranstaltung wird durch uns fotografiert und/oder gefilmt. Sämtliche Rechte dieser Aufnahmen sind unser Eigentum und sind durch uns frei verwendbar. Sämtliche privaten Aufnahmen des Feuerwerkes sind nur für nicht gewerbliche Zwecke erlaubt. Gewerbliche Aufnahmen, Fernsehen, Presse,..., sind uns vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. In diesem Punkt behalten wir uns eventuelle Auflagen vor. Diese werden gesondert schriftlich geregelt. Aufnahmen vom Abbrennplatz nach Aufbau, private oder gewerbliche, sind im einzelnen durch uns zu genehmigen und durch einen von René Haut - Starlights Fireworks Production Beauftragten zu begleiten.


10. Warentransport - Gefahrtragung

Feuerwerkskörper der Kategorie 3 und 4 dürfen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß SprengG nur gegen Vorlage eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG oder einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG zur Verwendung bzw. zum Transport abgegeben werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorlegt. ( dement-sprechende Anträge finden Sie bei uns im Download-Bereich ).
In Deutschland dürfen nur BAM-zugelassene Feuerwerkskörper ( außer Kategorie 4 ) an den Endverbraucher zur Verwendung abgegeben werden.


Der Transport erworbener pyrotechnischer Artikel als Gefahrgut der ADR-Klassen 1.1 bis 1.4G erfolgt ausnahmslos, entweder durch den Kunden in Selbstabholung, mit einem firmeneigenen für den Gefahrguttransport zugelassenen Straßenfahrzeug oder durch Transportunternehmen mit entsprechender Erlaubnis nach GGVS ( Spedition oder Bahn ).
Eine Selbstabholung dieser Artikel ist - außer der Einhaltung der im ADR festgelegten Freigrenzen laut Unterabschnitt 1.1.3.6 - nur mit vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrzeugen und mit berechtigtem Fahrpersonal möglich. Entsprechende Nachweise sind bei Abholung vorzulegen.


Bei Lieferung von Waren durch uns oder ein Transportunternehmen sind die Transportkosten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung vom Käufer zu tragen. Bei Lieferungen durch ein Transportunternehmen können wir nicht für die Einhaltung von Transportfristen garantieren, das Transportrisiko trägt der Käufer.


11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum.
Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
Zahlungen werden zuerst auf Fracht, Spesen und Zölle, zuletzt auf Waren angerechnet. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits werden Zuzahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht ( mehr ) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. auch im Falle der Rückholung der Ware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.


12. Datenschutz

Ihre für die Abwicklung der Verträge erforderlichen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Geschäftsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich zur allfälligen Abwicklung behördlicher Genehmigungsverfahren oder zur Beauftragung externer Dienstleistungspartner ( z.B. Speditionen ) im Zusammenhang mit dem Vertrag, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und im unbedingt notwendigen Umfang.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die vorgenannten Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz von René Haut - Starlights Fireworks Production.


14. Salvatorische Klausel

Durch die gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am ähnlichsten kommen.


Stand: 01.01.2019